AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
22.06.2007
§ 1. Geltungsbereich
Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Firma „Tidde Übersetzungen“ (Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2. Leistung
Der Auftragnehmer erbringt ihre Leistung durch die Übersetzung von Texten sowie durch Dolmetschertätigkeiten, Lektorat, dtp-Arbeiten, Transkription u.ä. Die Leistung des Auftragnehmers wird im Folgenden als Übersetzung bezeichnet. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
Als vertraglich vereinbart gilt nur der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich: der Umfang der zu leistenden Arbeiten; der Eingangstermin des Ausgangstextes nebst sämtlicher für den Auftragnehmer notwendiger Unterlagen; Eingang der Übersetzung beim Auftraggeber in der vereinbarten Lieferform (schriftlich, per Fax oder E-Mail); die Vergütung; zusätzliche Leistungen; die Vereinbarung über die Benutzung bestimmter Hard- oder Software; Zahlungsmodalitäten. Die Wiedergabe von Zahlen erfolgt nach der Vorlage des Auftraggebers. Eine Überprüfung von Berechnungen und Umrechnungen erfolgt nicht. Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fachausdrücke und Abkürzungen werden, sofern aus den Unterlagen und Anweisungen des Auftraggebers nichts anderes hervorgeht, in die allgemein übliche lexikalische Form bzw. in eine allgemeinverständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen.
§ 3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger Form. Dazu gibt er dem Auftragnehmer die Zielsprache, Thema, Fachgebiet und Umfang des Textes sowie gegebenenfalls besondere Terminologie wünsche bekannt. Auch Verwendungszweck und Liefertermin sollten angegeben werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu informieren. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Die Verwendung einer bestimmten Terminologie sowie einer bestimmten Sprachvariante kann nur erfolgen, wenn der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung mitteilt und dies von dem Auftragnehmer schriftlich bzw. in elektronischer Form bestätigt wird.
Die für die Verwendung einer bestimmten Terminologie sowie einer bestimmten Sprachvariante erforderlichen Daten müssen vom Auftraggeber in einer zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer geeigneten digitalen Form zur Verfügung gestellt werden. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist der Auftragnehmer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer vom Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Original und eine Kopie als Übersetzungsvorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes bei dem Auftragnehmer verbleiben, sowie nach Fertigstellung mindestens ein kostenfreies Belegexemplar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4. Ausführung durch Dritte
Der Auftragnehmer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von dem Auftragnehmer eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Auftragnehmers erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
§ 5. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen. Sie ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form kein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen durch den Auftragnehmer gewährleistet werden kann, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nimmt. In solchen Fällen ist eine Haftung des Auftragnehmers für etwa entstehende Schäden ausgeschlossen.
§ 6. Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind freibleibend. Die genannten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich in EURO, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Durch die schriftliche bzw. in elektronischer Form erklärte Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer kommt der Vertrag zustande. Damit hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung. Diese Abschlagszahlung wird mit Auftragsbestätigung fällig. Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung). Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers wird fällig mit Abnahme der Übersetzung durch den Auftraggeber. Dieser hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Die Übersetzung gilt als abgenommen mit Ablauf von 2 Wochen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen bzw. Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder mit Ablauf von 1 Woche ab Benutzung durch den Auftraggeber, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt. Die Übersetzung gilt auch als abgenommen, sofern der Auftraggeber den Rechnungsbetrag vorbehaltlos bezahlt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der Umfang in der Regel auf der Grundlage des Ausgangstextes ermittelt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Für die Erledigung von Eilaufträgen kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25 % bis 100 % in Rechnung gestellt werden. Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte Dienstleistungen (Schreib-, Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u. ä.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite nach DIN (35 Schriftzeilen à 55 Anschläge mit Leerzeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite. Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenen Kilometer. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß den Auslagen in Rechnung gestellt. Eventuell veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung von dem Auftragnehmer geändert werden. Gewährte
Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Auftraggeber jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
§ 7. Liefertermin
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies von dem Auftragnehmer schriftlich bzw. elektronisch bestätigt wurde. Voraussetzung für die Einhaltung eines Liefertermins ist der termingerechte Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereit zu stellenden Unterlagen in dem angegebenen Umfang bei dem Auftragnehmer. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Liefertermine ihre Gültigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen anzunehmen. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die vom Übersetzungsbüro nicht zu vertreten sind (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber ist in den Fällen des von dem Auftragnehmer zu vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferfrist durch den Auftragnehmer unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber dem Auftragnehmer in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Weiter gehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ).
§ 8. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 9. Mängelbeseitigung, Gewährleistungsansprüche
Der Auftraggeber hat im Mangelfall Anspruch auf eine mangelfreie Übersetzung. Mängel muss der Auftraggeber unter bestimmter Angabe des Mangels schriftlich oder elektronisch anzeigen. Dem Auftraggeber obliegt es, Mängel konkret und detailliert darzulegen. Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen bzw. Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder innerhalb von 1 Woche ab erstmaliger Nutzung, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt, bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Macht der Auftraggeber die Ansprüche nicht innerhalb dieser Fristen geltend, gilt die Übersetzung als mangelfrei. Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Sollte sich die Übersetzung für den vom Auftraggeber geplanten Verwendungszweck (Werbezwecke etc.) als nicht geeignet erweisen, behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung vor. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen
Lieferfrist. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund aufgetretener Mängel sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Mängel, die darauf beruhen, dass die Vorlage schlecht lesbar, fehlerhaft oder unvollständig ist sowie in der Vorlage eine fehlerhafte Terminologie verwendet wurde, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 10. Verzug
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist er berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und den bereit gestellten Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Texte) auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Das Zurückbehaltungsrecht kann solange ausgeübt werden, bis die Begleichung des Rechnungsbetrages sowie des eingetretenen
Verzugsschadens erfolgt ist. Der in Verzug geratene Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Übersetzungen auf Verlangen herauszugeben. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, einschließlich der noch nicht fälligen Beträge zu verlangen. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können (z. B. gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann der Auftragnehmer jede weitere Lieferung von
Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen sofort fällig stellen.
§ 11. Kündigung bei Dolmetschertätigkeit
Das Kündigungsrecht des Auftraggebers ist beschränkt auf die Kündigung aus wichtigem Grund.
Im Falle der Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung in Höhe von __30%__ zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer der vereinbarten Summe. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der Auftragnehmer keine oder nur eine geringere Vergütung beanspruchen kann.
§ 12. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Haftung für Vermögensschäden darüber hinaus auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise bei Geschäften des Auftragnehmers entstehen können. Die Haftung des Auftragnehmers wird auf die Höhe ihrer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Übersetzungen veröffentlicht, obwohl diese nicht lektoriert wurden. Für den Fall, dass der Auftraggeber den zu übersetzenden Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, diesen Zweck dem Auftragnehmer jedoch bei Auftragserteilung verschwiegen hat, ist der Ersatz des Schadens ausgeschlossen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Für diesen Fall behält sich der Auftragnehmer Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Auftragnehmer benutzt aktuelle Anti-Viren-Software. Er ist nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien verantwortlich. Er haftet insbesondere nicht für durch Computerviren verursachte Schäden, es sei denn, er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder jegliche andere Form der Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Fernübertragung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Haftung für den Verlust der dem Übersetzungsbüro überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Übersetzungsfehler, Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte, missverständliche oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er dem Auftragnehmer vor Drucklegung keinen
Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt der Auftragnehmer, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Auftraggeber uneingeschränkt und stellt der Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretende Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
§ 13. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt muss der Auftragnehmer das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da sie mit ihrem Übersetzern/Dolmetschern gleichlautende Verträge abgeschlossen hat.
§ 14. Verjährung
Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 15. Rechte an der Übersetzung, Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
Die gelieferte Übersetzung sowie das Copyright an diesen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Auftragsnehmers. Erst nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages geht das Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer behält sich die Urheberrechte vor. Die von dem Auftragnehmer erstellten Übersetzungen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt und geeignet, es sei denn, sie wurden von dem Auftragnehmer lektoriert. Vor der Veröffentlichung bedürfen sämtliche Übersetzungen des Lektorats. Das Lektorat ist nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn der Auftragnehmer damit ausdrücklich beauftragt wurde. Eine Übersetzung darf unter Nennung des Namens des Auftragnehmers nur dann veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung der Übersetzung ohne Abänderung erfolgt. Sofern die Übersetzung für einen Dritten erfolgte, behält der Auftragnehmer sich das Recht vor, diesen Dritten auf ihre offen stehende Forderung und die daraus resultierende Unrechtmäßigkeit der Verwendung der Übersetzung hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie ihre in Verbindung damit entstandener Kosten zu verlangen.
§ 16. Abtretung
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 17. Anzuwendendes Recht
Die Parteien vereinbaren in Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
§ 18. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber aus dem zwischen diesen geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher ist.
§ 19. Salvatorische Klausel, Schriftform
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der elektronischen Form. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis bzw. das Erfordernis der elektronischen Form selbst.